Ingenieur- und Vertriebsbüro Harmuth

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EnEV 1.Mai 2014

Zum 1. Mai 2014 ist die von der Bundesregierung verabschiedete Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Die energetischen Standards für Neubauten werden ab Januar 2016 in einem weiteren Schritt um 25 % angehoben. Hier trägt man dem Rechnung, dass zum Jahr 2021 im Neubaubereich ausschließlich Niedrigstenergiehäuser (Engergiebedarf nahe 0) gebaut werden dürfen.
Auch für Altbauten weiterlesen ändert sich einiges, hier sind vor allem die Bereiche der Heizungsanlagen sowie die Dämmung betroffen. In der EnEV 2014 gibt es hier deutlich verschärfte Vorgaben.
Eine große Veränderung betrifft das Thema der Energieausweise. Wer seine Immobilien annonciert, muss darauf achten, schon in der Anzeige die wichtigsten energetischen Angaben zu nennen.
Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet den Energieausweis schon bei der Besichtigung der vorzulegen. Auch die Aufmachung der Energieausweise hat sich verändert. Einem Gebäude werden künftig, ähnlich wie einem Haushaltsgerät, Energieeffizienzklassen zugeordnet.
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