Ingenieur- und Vertriebsbüro Harmuth

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Heizen und Lüften Energieausweis Altbau dämmen
Energiepass

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
Bedarfsausweis:
Die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes werden zugrunde gelegt. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes wird die Energiemenge berechnet, die für Heizung, Lüftung, Klimaanlage und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird. Der Erstellungsaufwand ist höher. Damit ist dieser Ausweis die teurere Variante.
Verbrauchsausweis:

weiterlesen Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs, z.B. anhand der Heizkostenabrechnungen, und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den letzten drei Jahren an. Witterungseinflüsse werden "herausgerechnet". Hier wird ebenfalls angegeben, ob die Warmwasseraufbereitung im Verbrauch enthalten ist. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab.
Diese Art von Ausweis gibt es nur für
• Gebäude, deren Bauantrag ab dem 1. November 1977 gestellt wurde oder
• ältere Gebäude, die der Wärmeschutzverordnung von 1977 genügen oder
• Gebäude mit mindestens fünf Wohnungen oder
• Nichtwohngebäude.
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Ausweis auch für Eigenheime

Ja, auch für ein Eigenheim ist ein Energeiausweis sinnvoll. Wir beraten Sie gern.

Effizienzhausexperte
DENA